Technik & Umsetzung
Ein Pufferspeicher speichert das erwärmte Heizwasser zwischen, ähnlich wie eine Thermoskanne. Er sorgt dafür, dass die Wärmepumpe nicht ständig an- und ausgehen muss (sogenanntes „Takten“). Das schont das Gerät und spart Strom.
Obwohl der Pufferspeicher nicht in jedem Einzelfall zwingende Fördervoraussetzung ist, gibt die KfW strenge Effizienzkriterien (die sogenannte Jahresarbeitszahl) vor.
Die AEB Energieberatung passt auf: Wir prüfen das technische Konzept Ihres Heizungsbauers. Wir stellen sicher, dass Komponenten wie der Pufferspeicher exakt so dimensioniert sind, dass Ihre neue Anlage die strengen Effizienzvorgaben der KfW erfüllt und Ihre Fördersumme gesichert ist.
Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Moderne Wärmepumpen können oft auch problemlos mit normalen Heizkörpern betrieben werden. Manchmal reicht es schon aus, nur in ein oder zwei Räumen die alten Heizkörper gegen größere, moderne Modelle (z. B. Niedertemperatur-Heizkörper) auszutauschen.
Unser Hinweis für Sie: Der Austausch einzelner Heizkörper zur Effizienzsteigerung der neuen Heizung gehört zu den sogenannten „Umfeldmaßnahmen“ und wird von der KfW im Rahmen der Heizungsförderung mitgefördert. Wir sorgen dafür, dass auch diese Kosten in Ihrem Förderantrag berücksichtigt werden!
Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass das Heizwasser im Haus optimal verteilt wird – so wird der Heizkörper im Dachgeschoss genauso schnell warm wie der im Erdgeschoss.
Das Wichtigste für Sie: Dieser Abgleich ist eine zwingende gesetzliche Pflicht für den Erhalt der KfW-Fördermittel! Wenn Ihr Handwerker diesen vergisst oder falsch dokumentiert, zahlt die KfW keinen Cent aus. Als Ihre AEB Energieberatung prüfen wir die Protokolle des Heizungsbauers ganz genau, bevor wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Sie bei der KfW einreichen. So gibt es beim Geld keine bösen Überraschungen.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, verlangt die KfW zwingend die Installation von Zählern, die messen, wie viel Strom die Wärmepumpe verbraucht und wie viel Wärme sie erzeugt. Nur so lässt sich die Effizienz nachweisen.
Leider werden diese Zähler in Handwerkerangeboten hin und wieder vergessen – ein klassischer Stolperstein! Wir von der AEB Energieberatung werfen im Vorfeld einen fachmännischen Blick auf Ihr Angebot und weisen Sie und Ihren Installateur darauf hin, falls förderrelevante Komponenten fehlen.
Wenn Sie von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe umsteigen, wird Ihr alter Schornstein für die Heizung nicht mehr benötigt. Er muss aber nicht abgerissen werden. Sie können ihn entweder stilllegen oder – nach Rücksprache mit dem Schornsteinfeger – beispielsweise für einen Kaminofen weiternutzen.
Falls Kosten für den Rückbau der alten Öl- oder Gastanks oder die Schornsteinanpassung entstehen: Keine Sorge, auch das sind förderfähige Umfeldmaßnahmen, die wir bei der Berechnung Ihrer maximalen Zuschüsse selbstverständlich mit einbeziehen.