Vorgänge & Ablauf (KfW 458)

1. Wann genau muss der KfW-Förderantrag gestellt werden?


Der Antrag muss zwingend gestellt werden, bevor die neue Heizung eingebaut wird, aber nachdem Sie den Vertrag mit Ihrem Heizungsbauer (Lieferungs- und Leistungsvertrag) unterschrieben haben.

Wichtig: Dieser Vertrag muss eine „auflösende oder aufschiebende Bedingung“ enthalten – er wird also nur gültig, wenn die Förderung bewilligt wird. 

Unser AEB-Service: Wir prüfen gerne vorab für Sie, ob Ihr Handwerkervertrag diese wichtige Klausel enthält, damit Ihr Anspruch auf Fördergelder nicht gefährdet wird.


2. Brauche ich für den Heizungstausch zwingend einen Energieberater?


Gesetzlich ist ein Energieberater für die reine Heizungsförderung (KfW 458) nicht immer zwingend vorgeschrieben – auch der Heizungsbauer dürfte die technischen Nachweise erbringen. 

Aber Vorsicht: Heizungsbauer sind Experten für Technik, nicht für Fördermitteloptimierung.
Als Ihre AEB Energieberatung nehmen wir Ihnen und Ihrem Handwerker nicht nur den kompletten Papierkram ab, sondern prüfen auch, ob Sie durch clevere Kombinationen (z. B. mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, iSFP) weitere Boni abrufen können. 

Unser Ziel: Kein Stress für Sie und das absolute Maximum an Fördergeldern auf Ihrem Konto.


3. Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?


Um den Antrag reibungslos durchzubekommen, benötigen wir von Ihnen lediglich ein paar Basis-Dokumente. Den Rest erledigen wir!

  • Unterschriebene Antragsunterlagen
  • Das Beratungsmandat (AEB Energieberatung)
  • Den unterschriebenen Handwerkervertrag.
  • Einen aktuellen Grundbuchauszug (als Eigentumsnachweis).
  • Falls wir für Sie den Einkommens-Bonus beantragen: Die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.
  • Die technische „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit der wichtigen 15-stelligen ID-Nummer erstellen selbstverständlich wir für Sie.


4. Wie sieht der genaue Ablauf mit der AEB Energieberatung aus?

Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis das Geld auf Ihrem Konto ist. Der Prozess verläuft in 5 einfachen Schritten:
  1. Vertrag: Sie unterschreiben den bedingten Vertrag bei Ihrem Heizungsbauer.
  2. Antragstellung: Wir erstellen die technischen Nachweise (BzA) und begleiten Sie bei der Antragstellung im KfW-Portal.
  3. Zusage & Einbau: Sie erhalten die Zusage der KfW. Jetzt kann Ihr Handwerker die Heizung einbauen.
  4. Abschluss & Nachweise: Nach dem Einbau reichen Sie uns die Rechnung ein. Wir erstellen die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und laden alles fachgerecht für Sie bei der KfW hoch.
  5. Auszahlung: Die KfW prüft die Unterlagen und überweist die Fördersumme direkt auf Ihr Konto.


5. Wie lange dauert es, bis die Förderung auf meinem Konto ist?


Das hängt von den aktuellen Bearbeitungszeiten der KfW ab. Aktuell sollten Sie nach dem Einreichen der Abschlussdokumente (Rechnung und BnD) mit ca. 4 bis 8 Wochen rechnen.

Da wir von der AEB Energieberatung Ihre Unterlagen im Vorfeld auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen, vermeiden wir zeitraubende Rückfragen seitens der KfW. So stellen wir sicher, dass Sie Ihr Geld so schnell wie möglich erhalten.

 
 
 
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